Produkt:
WebAppz: CookieConsent

EOX Disclaimer - Beispiel


Das Problem:

Mit dem Urteil vom 01.10.2019 hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) klar für ausdrücklich eingeholte Cookie-Einwilligungen (alt. „Cookie-Opt-Ins”) ausgesprochen.

Somit dürfen Webseitenbetreiber nur dann Cookies einsetzen, wenn sich der jeweilige Benutzer/in damit ausdrücklich einverstanden erklärt hat. Dabei ist es irrelevant, ob in den Cookies tatsächlich personenbezogene Daten oder nur anonyme Daten gespeichert werden.

Die Ausnahme sind essenzielle, notwendige Cookies für die keine explizite Einwilligung gegeben werden muss
(EuGH, 1.10.2019 – C-673/17 “planet49”).

Unter essenziellen Cookies versteht man Cookies, die für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig sind und beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten haben:

  • Warenkorb-Cookies
  • Cookie für Logins (Session)
  • Cookies, die Consent Tools für die Cookie Einwilligung setzen

Nicht dazu zählen Cookies in den Kategorien:

  • Funktional (bieten personalisierte Funktionen wie z.B. Sprachauswahl, Produktfavoriten, Chat, etc.)
  • Statistik (Speicherung von Informationen hinsichtlich des Nutzerverhaltens auf der Webseite)
  • Marketing/Werbung (ermöglichen das Ausspielen von personalisierter Werbung)

Ein „reines“ Hinweis-Banner wie bislang üblich reicht nun nicht mehr aus.

Seitenbetreiber, die Cookies zu Tracking- und Werbezwecken einsetzen, müssen ab sofort die Einwilligung des Benutzers über ein sog. „Consent-Tool“ einholen!

Wir empfehlen deshalb, Google Analytics & Co. nur noch mit vorheriger Einwilligung über ein Consent-Tool einzusetzen.
 


Die Lösung:

WebAppz: CookieConsent

  • kümmert sich um die Einwilligung Ihres Webseitenbesuchers
  • bietet Rechtssicherheit in Bezug auf das Urteil des EUGH ("planet49")
  • ist einfach auf Ihre Webseite zu integrieren
    • entweder über den Google Tag Manager
    • oder direkt im Source-Code Ihrer Seite
  • kann von unserem Server oder auch lokal von Ihrem Server geladen werden
  • ist eine kostengünstige Lösung ( siehe unsere Preisliste )
     

    

 

Sprechen Sie uns einfach an ... wir bringen Licht in den "Cookie-Dschungel"!
Am einfachsten verwenden Sie unser Kontaktformular.
 

 


Hintergrund

Bis wann muss das Urteil umgesetzt werden?

Die deutschen Gerichte werden sich in ihren Urteilen den Vorgaben des EuGH folgen. Folglich werden sich wohl gleichfalls die Datenschutzbehörden dieser Auffassung anschließen.
Es gibt zwar keine festen Fristen für die Umsetzung, aber man sollte sich nicht zu viel Zeit lassen - die Meinung des EuGH ist seit dem 1. Oktober 2019 klar kommuniziert.

Die Strafen bei Nichtbeachtung können eklatant hoch ausfallen. Im Internet existieren diverses "Bußgeld-Rechner". Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Die deutschen Datenschutzbehörden haben zum Thema „Cookies, Tracking-Tools und Einwilligungen“ einzelne Pressemitteilungen herausgegeben. Die Dokumente sind in ihren Formulierungen und Argumentationen zwar leicht unterschiedlich, aber die grundlegende Aussage ist bei allen gleich:

„Dienste wie Google Analytics und Co. die Daten der Webseitenbetreiber und somit deren Benutzer selbständig auswerten und nutzen, sind nur noch mit Einwilligung erlaubt – egal ob mit oder ohne Cookies“
 


Pressemitteilungen der einzelnen Bundesländer zu diesem Thema:

Baden-Würtemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern (aktuell kein Dokument verfügbar)

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen



Was genau sind Cookies?

Immer wenn Sie durch das Internet surfen, verwenden Sie einen Browser. Bekannte Browser sind beispielsweise Chrome, Safari, Firefox, Internet Explorer und Microsoft Edge. Die meisten Webseiten speichern kleine Text-Dateien in Ihrem Browser. Diese Dateien nennt man Cookies.

Eines ist nicht von der Hand zu weisen: Cookies sind echt nützliche Helferlein. Fast alle Webseiten verwenden Cookies. Genauer gesprochen sind es HTTP-Cookies, da es auch noch andere Cookies für andere Anwendungsbereiche gibt. HTTP-Cookies sind kleine Dateien, die von einer Website auf Ihrem Computer gespeichert werden. Diese Cookie-Dateien werden automatisch im Cookie-Ordner, quasi dem “Hirn” Ihres Browsers, untergebracht. Ein Cookie besteht aus einem Namen und einem Wert. Bei der Definition eines Cookies können zusätzlich ein oder mehrere Attribute angegeben werden.

Cookies speichern gewisse Nutzerdaten von Ihnen, wie beispielsweise Sprache oder persönliche Seiteneinstellungen. Wenn Sie unsere Seite wieder aufrufen, übermittelt Ihr Browser die „userbezogenen“ Informationen an unsere Seite zurück. Dank der Cookies weiß unsere Website, wer Sie sind und bietet Ihnen Ihre gewohnte Standardeinstellung. In einigen Browsern hat jedes Cookie eine eigene Datei, in anderen wie beispielsweise Firefox sind alle Cookies in einer einzigen Datei gespeichert.

Es gibt sowohl Erstanbieter Cookies als auch Drittanbieter-Cookies. Erstanbieter-Cookies werden direkt von der jeweiligen Webseite erstellt, Drittanbieter-Cookies werden von Partner-Webseiten (z.B. Google Analytics) erstellt. Jedes Cookie ist individuell zu bewerten, da jedes Cookie andere Daten speichert. Auch die Ablaufzeit eines Cookies variiert von ein paar Minuten bis hin zu ein paar Jahren. Cookies sind keine Software-Programme und enthalten keine Viren, Trojaner oder andere „Schädlinge“. Cookies können auch nicht auf Informationen Ihres PCs zugreifen .


 

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